FAQ „Betreuungsstelle werden“ – Eine familienanaloge Betreuungsstelle gründen!

29. Nov. 2021Betreuungsstellen, Bewerber*innen, Jugendämter

Zur Erweiterung unserer Betreuungsstellen in Thüringen und Sachsen suchen wir Sozialpädgog*innen/Erzieher*innen/Jugend- und Heimerzieher*innen (oder vergleichbare pädagogische Fachausbildungen), die eine Erziehungsstelle oder Familienwohngruppe in ihrem eigenen Haushalt eröffnen möchten und somit Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit geben möchten, in einer familienanalogen Betreuungsstelle aufzuwachsen.
Eine familienanaloge Betreuungsstelle ist eine Betreuungsform der stationären Kinder- und Jugendhilfe und bezeichnet die Unterbringung von Kindern und/oder Jugendlichen in Familien oder Lebensgemeinschaften, wobei eine der betreuenden Personen über eine pädagogische Ausbildung verfügt. Eine familienanaloge Betreuungsstelle kann von Familien mit eigenen Kindern, (Ehe-)Paaren oder einzelne Pädagog*innen zusammen mit einem Träger der Kinder- und Jugendhilfe gegründet werden. Das Angebot der familienanalogen Betreuungsstelle findet somit im Lebens- und Wohnraum der betreuenden Fachkraft statt und bietet dem jungen Menschen die Möglichkeit, in ein funktionierendes Familiensystem integriert zu werden.

Sie tragen sich mit dem Gedanken eine familienanaloge Betreuungsstelle zu gründen und verfügen über eine pädagogische Ausbildung? Sie können sich vorstellen, ein Kind in ihre Familie aufzunehmen?

Für Ihre ersten Fragen möchten wir Sie auf unsere Zusammenstellung von Antworten auf Fragen, die uns zu der Gründung einer familienanalogen Betreuungsstelle immer wieder erreichen, verweisen.

Sollten Ihre Fragen nicht hinreichend beantwortet sein, dann scheuen Sie sich nicht Kontakt zu uns aufzunehmen. Wir beantworten gerne Ihre weiteren Fragen.

Wir sind für Sie erreichbar unter: Mobil: 0151-61 609 986 oder per E-Mail: info@hup-jugendhilfe-ost.de.