Fachtag „Kinderschutz und Schutzkonzepte“
Die UN-Kinderrechte haben für alle Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre in
Deutschland Gültigkeit. Demnach ist bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen,
„das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen
ist“ (UN-KRK, Art.3).
Doch was ist mit dem Begriff „Kindeswohl“ eigentlich gemeint? Was ist eine
„Kindeswohlgefährdung“ und wann spreche ich von „institutioneller
Kindeswohlgefährdung“? Wie gehe ich mit Fehlverhalten und Gewalt durch
pädagogische Fachkräfte um? Und wie kann präventiver Kinderschutz durch die
Erarbeitung von Schutzkonzepten in Unterkünften und Einrichtungen
umgesetzt werden?
Anhand von Praxisbeispielen werden wir zu Formen grenzüberschreitenden
Verhaltens ins Gespräch kommen, Wege nach einer Grenzverletzung aufzeigen
und Ihnen präventive Maßnahmen vorstellen.
Referent*in:
Carolin Habermehl (Netzwerk für Kinderschutz)
Datum und Ort:
09.05.2023, 17:00 Uhr – 19:00 Uhr
Kosten:
Extern: 25€ / Mitarbeiter*in & Kooperationspartner*in: kostenfrei
Melden Sie sich online an und werfen Sie ein Blick in das Fortbildungsprogramm I/2023 der albakademie GmbH:
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