EFA-Tagung vom 24. November 2022 der h&p Ost Kinder-, Jugend- und Familienhilfe gGmbH

24. Nov. 2022Betreuungsstellen, Jugendämter

Am Donnerstag, den 24. November 2022, fand im Kinder- und Jugendhaus „Insel“ in Dresden die diesjährige EFA-Tagung der h&p Ost Kinder-, Jugend- und Familienhilfe gGmbH statt. Unter dem Thema:

„Beschwerde- und Fehlerfreundlichkeit als notwendige pädagogische Haltung! – Gelingende Wege der internen und externen Beschwerde in Einrichtungen und Pflegefamilien“

 

wurde am Vormittag im Rahmen eines interaktiven Fachvortrages gemeinsam ins Gespräch gekommen. Referentin Frau Ulrike von Wölfel, Kinder- und Jugendhilferechtsverein e. V., hat dabei, beginnend mit den Änderungen im Rahmen der Novellierung des SGB VIII, dargestellt, dass dem Bereich der Beschwerde und des Beschwerdemanagements im § 45 SGB VIII „Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung“ ein größerer Stellenwert zuteilt wurde. Im Absatz 2, Nr. 4 heißt es hier:

„[…] 2. Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn das Wohl der Kinder und Jugendlichen in der Einrichtung gewährleistet ist. Dies ist in der Regel anzunehmen, wenn […] 4. zur Sicherung der Rechte und des Wohls von Kindern und Jugendlichen in der Einrichtung die Entwicklung, Anwendung und Überprüfung eines Konzepts zum Schutz vor Gewalt, geeignete Verfahren der Selbstvertretung und Beteiligung sowie der Möglichkeit der Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten innerhalb und außerhalb der Einrichtung gewährleistet werden.“

Da alle Erziehungsstellen, Familienwohngruppen sowie stationäre Jugendwohngruppen erlaubnispflichtige Einrichtung im Rahmen des Betriebserlaubnisverfahrens sind, bedarf der Aspekt des Beschwerdemanagements sowohl bei bestehenden Einrichtungen als auch bei Neugründungen besonderer Aufmerksamkeit.

Aber auch im Bereich des § 33 „Vollzeitpflege“ ist der Bereich der Beschwerde gestärkt wurden. Im § 37b „Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege“ heißt es hier:

„(2) Das Jugendamt gewährleistet, dass das Kind oder der Jugendliche während der Dauer des Pflegeverhältnisses Möglichkeiten der Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten hat und informiert das Kind oder den Jugendlichen hierüber.“

Dies bedeutet auch hier, dass für Angebote von Sozialpädagogischen Sonderpflegefamilien ein spezielles Beschwerdemanagement vorhanden sein muss.

Doch warum wurde dem Bereich der Beschwerde ein besonderes gewichtiges Augenmerk gewidmet?

Die Aufarbeitungsergebnisse des Runden Tisches Heimerziehung sowie des Runden Tisches im Kontext von sexuellem Missbrauch hat im Ergebnis gezeigt, dass Einrichtungen nicht automatisch Schutzräume sind. Ebenso haben Forschungen dargelegt, dass Macht und Zwang bis in die jüngste Vergangenheit Bestandteil in der Jugendhilfe waren und, leider, teilweise immer noch sind. Dabei ist Macht grundsätzlich eingebettet in pädagogische Prozesse – Hilfe und Kontrolle. Dieses Machtungleichgewicht begünstigt Übergriffe und Fehlverhalten. (vgl. u.a. Noack 2012)

Um diesem entgegenzuwirken hat die h&p Ost Kinder-, Jugend- und Familienhilfe gGmbH den fachlich-pädagogischen Anspruch, dass Kindern und Jugendlichen ein Recht auf Mitgestaltung des Alltags sowie Einfluss auf Entscheidungen in persönliche Angelegenheiten haben.

Die h&p Ost Kinder-, Jugend- und Familienhilfe gGmbH steht nicht nur für Partizipation mit Wirkung, sondern auch für ein ausgereiftes Beschwerdemanagement. Dafür gibt es, bereits seit 2017, ein unternehmensübergreifendes Beschwerdekonzept, welches sowohl den Angeboten in häuslicher Gemeinschaft als auch den betreuten Kindern und Jugendlichen bekannt und für diese bindend ist.

Trotz allem wird das Thema Beschwerdemanagement in der h&p Ost Kinder-, Jugend- und Familienhilfe gGmbH zur kontinuierlichen fachlichen Weiterentwicklung bearbeitet. Dazu stellen sich die Fragen:

Ist ein übergeordnetes Beschwerdekonzept für alle Angebote in häuslicher Gemeinschaft ausreichend?
Ist es im Rahmen des Betriebserlaubnisverfahrens notwendig, dass jede Einrichtung ein speziell, auf die Gegebenheiten vor Ort, abgestimmtes Beschwerdekonzept erstellt?
Sind die Wege der Beschwerde für die jungen Menschen in einer für sie verständlichen, nachvollziehbaren und wahrnehmbaren Form?
Die h&p Ost Kinder-, Jugend- und Familienhilfe gGmbH hat den Anspruch, ein hochqualifizierter Träger der Kinder- und Jugendhilfe zu sein, welcher sich der fachlichen Weiterentwicklung regelmäßig stellt und sich hier kontinuierlich weiterentwickelt.

Im zweiten Teil des Tages wurde der vorangegangene Vortrag aber auch weitere individuelle pädagogische Themen in einzelnen Gesprächsrunden vertieft und aufgearbeitet.

Für alle Beteiligten standen somit im Ergebnis ein Tag des gegenseitigen Austausches sowie der Beginn eines Prozesses der fachlichen Weiterentwicklung.

Auf diesen Prozess freue ich mich.

Es grüßt Sie freundlich

Roman Seidel, Geschäftsführung
h&p Ost Kinder-, Jugend- und Familienhilfe gGmbH