Beteiligung von jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe

6. Sep. 2022Betreuungsstellen, Bewerber*innen, Jugendämter

Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen hat in den letzten Jahren einen zunehmenden Stellenwert in der Jugendhilfe erhalten. Nicht zuletzt durch die Reform des SGB VIII ist die Beteiligung im Bereich der erlaubnispflichtigen Einrichtungen nochmals gestärkt wurden. Gemäß § 45, Abs. 2, Satz 4 SGB VIII hat jede Einrichtung geeignete Verfahren der Beteiligung zu gewährleisten und diese konzeptionell zu verankern. Kinder und Jugendliche sind dabei entsprechend ihres Entwicklungsstandes mit einzubeziehen.

Beteiligung kann hierbei auf verschiedenen Stufen stattfinden und durchgeführt werden (siehe Abbildung). Die Lebenslagen junger Menschen unterscheiden sich grundlegend von denen Erwachsener und müssen deshalb dezidiert in den Blick genommen werden. Kinder und Jugendliche müssen begleitet werden, um ihre Interessen vertreten und am gesellschaftlichen Diskurs teilhaben zu können.

„Partizipation bezeichnet im weitesten Sinne Mitwirkungs- und Beteiligungsmöglichkeiten von Adressatinnen und Adressaten, sozialpädagogischen Fachkräften sowie Organisationen (Wohlfahrtsverbänden) an den Beratungs-, Gestaltungs- und Entscheidungsprozessen in der sozialen Arbeit“. (Oeschler/Rosenbauer in: Thole/Höblich/Ahmed

Stufen der Beteiligung nach Hart/Gernert

 

Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe ist es dabei, die Beteiligung von jungen Menschen zunehmend voranzutreiben und stets auf die nächsthöhere Stufe zu heben. Im Rahmen der Unterbringung von Kindern und Jugendlichen heißt dies ebenfalls, diese an den Entscheidungen nicht nur teilhaben zu lassen, sondern Prozesse und Konzepte zu entwickelt, wie Kinder und Jugendliche aktiv in die Ausgestaltung der Hilfe einbezogen werden können.

Besonders vor dem Hintergrund unterschiedlicher Entwicklungsstände von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Integration und Inklusion gibt die Reform des SGB VIII neue Aufträge der Kinder- und Jugendhilfe mit. So soll gemäß § 8, Abs. 4 SGB VIII „die Beteiligung und Beratung von Kindern und Jugendliche […] in einer für sie wahrnehmbaren Form“ erfolgen.

Hierzu werden wir in den kommenden Jahren stetig Weiterentwicklung initiieren, um die h&p Sachsen gGmbH als eine sichere und verlässliche Stelle für Kinder, Jugendliche, Familien als auch für sozialpädagogische Fachkräfte zu festigen.

Ich freue mich auf diesen Weg.

 

Es grüßt Sie freundlich,

Roman Seidel

h&p Sachsen gGmbH

Bildnachweis: https://idaf-images.blogspot.com/2021/01/stufen-der-partizipation-beispiele.html