1. EFA-Tagung am 29.06.2023 der h&p Ost Kinder-, Jugend- und Familienhilfe gGmbH gemeinsam mit der h&p Nord Kinder-, Jugend- und Familienhilfe GmbH

4. Jul. 2023Betreuungsstellen, Bewerber*innen, Jugendämter

Am Donnerstag, den 29. Juni 2022, fand im Tagungszentrum der sächsischen Wirtschaft in Radebeul die diesjährige EFA-Tagung der h&p Ost Kinder-, Jugend- und Familienhilfe gGmbH gemeinsam mit der h&p Nord Kinder-, Jugend- und Familienhilfe GmbH statt

Am Donnerstag, den 29. Juni 2023, fand im Tagungszentrum der sächsischen Wirtschaft in Radebeul die diesjährige EFA-Tagung der h&p Ost Kinder-, Jugend- und Familienhilfe gGmbH gemeinsam mit der h&p Nord Kinder-, Jugend- und Familienhilfe GmbH statt.

Unter dem Thema

„Schutzkonzepte und Kinderschutz in Erziehungsstellen“

wurde am Vormittag im Rahmen eines interaktiven Fachvortrages gemeinsam ins Gespräch gekommen. Referentin Frau Carolin Habermehl, Koordinatorin Netzwerk für Kinderschutz, Jugendamt Dresden, hat dabei, beginnend mit der Definition von Schutzkonzepten

„Schutzkonzepte sind als ein erkennbarer Qualitätsentwicklungsprozess zu verstehen. Sie sollen dazu beitragen, Haltungen und Verhalten zu reflektieren und dadurch zu handlungsleitenden Orientierungen führen. Hingegen sollen sie nicht als theoretische Leitlinien und starre Verfahrensvorgaben entwickelt werden.“ (Bange: 1)

über Formen der Gewalt bis hin zu rechtlichen Grundlagen der Notwendigkeit von Schutzkonzepten einen stichhaltigen und intensiven Einblick in das Themenfeld gegeben.

Eine Änderungen im Rahmen der Novellierung des SGB VIII ist, dass dem Bereich der Schutzkonzepte im § 45 SGB VIII „Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung“ ein größerer Stellenwert zuteilt wurde. Im Absatz 2, Nr. 4 heißt es hier:

„[…] 2. Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn das Wohl der Kinder und Jugendlichen in der Einrichtung gewährleistet ist. Dies ist in der Regel anzunehmen, wenn […] 4. zur Sicherung der Rechte und des Wohls von Kindern und Jugendlichen in der Einrichtung die Entwicklung, Anwendung und Überprüfung eines Konzepts zum Schutz vor Gewalt […] gewährleistet werden.“

Da alle Erziehungsstellen, Familienwohngruppen sowie stationäre Jugendwohngruppen erlaubnispflichtige Einrichtung im Rahmen des Betriebserlaubnisverfahrens sind, bedarf der Aspekt der Schutzkonzepte sowohl bei bestehenden Einrichtungen als auch bei Neugründungen besonderer Aufmerksamkeit.

Aber auch im Bereich des § 37b SGB VIII „Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege“ ist der Bereich der Schutzkonzepte gestärkt wurden. Im § 37b „Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege“ heißt es hier:

„(1) Das Jugendamt stellt sicher, dass während der Dauer des Pflegeverhältnisses ein nach Maßgabe fachlicher Handlungsleitlinien gemäß §79a Satz 2 entwickeltes Konzept zur Sicherung der Rechte des Kindes oder des Jugendlichen und zum Schutz vor Gewalt angewandt wird. Hierzu sollen die Pflegeperson sowie das Kind oder der Jugendliche vor der Aufnahme und während der Dauer des Pflegeverhältnisses beraten und an der auf das konkrete Pflegeverhältnis bezogenen Ausgestaltung des Konzepts beteiligt werden.“

Dies bedeutet auch hier, dass für Angebote von Sozialpädagogischen Sonderpflegefamilien ein spezielles Schutzkonzept vorhanden sein muss.

Welche Bausteine sind für die Erstellung der Schutzkonzepte notwendig:

Risikoanalyse, Potentialanalyse, Leitbild, Personalverantwortung, Fortbildung, Verhaltenskodex, Partizipation, Beschwerdeverfahren, Präventionsangebote, Sexualpädagogisches Konzept, Interventionspläne, Verantwortung

Die h&p Ost Kinder-, Jugend- und Familienhilfe gGmbH als auch die h&p Nord Kinder-, Jugend- und Familienhilfe GmbH stehen für ausgereifte Schutzkonzepte. Dafür gibt es bereits seit längerem ein unternehmensübergreifendes (Gewalt)Schutzkonzept, welches sowohl den Angeboten in häuslicher Gemeinschaft als auch den betreuten Kindern und Jugendlichen bekannt und für diese bindend ist.

Trotz allem wird das Thema Schutzkonzepte in der h&p Ost Kinder-, Jugend- und Familienhilfe gGmbH als auch der h&p Nord Kinder-, Jugend- und Familienhilfe GmbH zur kontinuierlichen fachlichen Weiterentwicklung bearbeitet. Dazu stellen sich die Fragen:

  • Ist ein übergeordnetes Schutzkonzept für alle Angebote in häuslicher Gemeinschaft ausreichend?
  • Ist es im Rahmen des Betriebserlaubnisverfahrens notwendig, dass jede Einrichtung ein speziell, auf die Gegebenheiten vor Ort, abgestimmtes Schutzkonzept erstellt?

Die h&p Ost Kinder-, Jugend- und Familienhilfe gGmbH als auch die h&p Nord Kinder-, Jugend- und Familienhilfe GmbH hat den Anspruch, ein hochqualifizierter Träger der Kinder- und Jugendhilfe zu sein, welcher sich der fachlichen Weiterentwicklung regelmäßig stellt und sich hier kontinuierlich weiterentwickelt.

Im zweiten Teil des Tages wurde der vorangegangene Vortrag aber auch weitere individuelle pädagogische Themen in einzelnen Gesprächsrunden vertieft und aufgearbeitet.

Für alle Beteiligten standen somit im Ergebnis ein Tag des gegenseitigen Austausches sowie der Beginn eines Prozesses der fachlichen Weiterentwicklung.

Es grüßt Sie freundlich

Roman Seidel

Geschäftsführer

h&p Ost Kinder-, Jugend- und Familienhilfe gGmbH

h&p Nord Kinder-, Jugend- und Familienhilfe GmbH

 

Bange, Dirk Dr. & Deegener, Günther (1996): Sexueller Mißbrauch an Kindern. Ausmaß, Hintergründe, Folgen. Weinheim